In Berlin und Umgebung ist die SANKRA Krankentransport GmbH Ihr Ansprechpartner für Behinderten- und Krankentransporte. Wir sind Vertragspartner für alle privaten Krankenversicherungen, Ersatzkassen, gesetzlichen Krankenkassen und Berufsgenossenschaften.
Nach vorheriger telefonischer Terminabstimmung können jederzeit auch private Fahraufträge realisiert werden.
030 - 965 356 562 - Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Die Tätigkeit im Bereich des qualifizierten Krankentransportes sowie bei Krankenfahrten mit Mietwagen wurde zur Gründung zunächst mit einem Krankentransportwagen und einem Mietwagen realisiert. Von Beginn an erfolgte eine Spezialisierung auf Fahrten und die Betreuung von Patienten im Bereich der onkologischen Erkrankungen, also Transporte zur Chemotherapie und zur Strahlungstherapie.
Unser qualifiziertes Personal und die im Patiententransport eingesetzten Fahrzeuge erfüllen dabei alle gesetzlichen Vorgaben der EURO- und DIN-Normen und des Rettungsgesetzes des Landes Berlin.
Unsere Mitarbeiter beraten Sie gern in allen Fragen der medizinischen Fahrtätigkeit!
Nach der Ausstellung der ärztlichen Verordnung für eine Krankentransportleistung (Formblatt4) übernehmen wir für Sie die Weiterleitung der Transportverordnung zur Genehmigung der Kostenübernahme an Ihre zuständige Krankenkasse.
Unser Fachpersonal meldet sich am Behandlungstag vor Abholung bei Ihnen zu Hause telefonisch an und gibt Ihnen den voraussichtlichen Abholungszeitpunkt bekannt. So ist es Ihnen jederzeit möglich, sich in Ruhe auf Ihre Abholung vorzubereiten.
Eine Begleitperson kann jederzeit und kostenfrei mit befördert werden. Über eine vorherige Information wären wir Ihnen dankbar.
Sollten Sie von Ihrer Behandlungsstätte Terminveränderungen erhalten, dann geben Sie uns die Veränderungen bitte persönlich zur Kenntnis unter folgender Rufnummer:
Im Folgenden möchten wir Ihnen die gesetzlichen Grundlagen der Versorgung mit Krankentransportleistungen erläutern: Weitere Informationen und sachkundige Beratung erhalten Sie jederzeit unter: 030 - 965 356 562 oder per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen auch vertrauensvoll an unsere Mitarbeiter.
Auszug aus § 115 a SGB V
Fahrten im Zusammenhang mit einer vor- oder nachstationären Behandlung
Die vorstationäre Behandlung ist auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der stationären Behandlung begrenzt. Die nachstationäre Behandlung darf sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen, bei Organübertragungen nach § 9 des Transplantationsgesetzes drei Monate nach Beendigung der stationären Krankenhausbehandlung nicht überschreiten. Die Frist von 14 Tagen oder drei Monaten kann in medizinisch begründeten Einzelfällen im Einvernehmen mit dem einweisenden Arzt verlängert werden.
Fahrten zur ambulanten Behandlung werden von den Krankenkassen nur in Ausnahmefällen und nur nach vorheriger Genehmigung übernommen. Dabei sind ambulante Serienbehandlungen in Arztpraxen und anderen medizinischen Einrichtungen (z. B. Chemotherapie, Strahlentherapie und Dialyse) vom Gesetzgeber als Serientransport für die gesamte Behandlungsdauer als Leistungspflicht der Krankenkassen ausgewiesen.
Bei der Genehmigung bzw. bei einer evtl. Ablehnung durch die Krankenkassen ist Folgendes zu beachten:
Alle Fahrzeuge sind modern ausgestattet, technisch einwandfrei und verfügen über eine Klimaanlage zur schonenden Beförderung der Patienten. Im Folgenden möchten wir Ihnen exemplarisch drei Fahrzeugtypen detaillierter vorstellen.
Der KTW, besetzt mit einem Rettungssanitäter und einem Mitarbeiter mit Personenbeförderungsschein und Sanitätsausbildung, wird eingesetzt,